Deine Argumentation greift nicht ganz auf den Fall von SvenC.
1. Hat, soweit ich an der Diskussion beteiligt war, als erster provokative Aussagen und Beleidigungen geäußert, darauf haben die User hier mit teilweise Beleidigungen wie "Troll" geantwortet - das stellt die Situation schonmal rechtl. anders dar.
2. Ich bin nicht lange hier, aber willst du jetzt SvenC als den großen Intelligenzier bezeichnen, weil er einer Minderheitsmeinung angehört? Das Argument ist hinfällig.
3. Seine Meinung war natürlich rechtens und nicht auf Gründen des absichtlichen "Trollens" zurückzuführen, aber Troll hin oder her, selbst wenn er keiner ist, wobei ich den Begriff Troll sowieso rechtlich schwammig finde, hat der gewisse Regeln überschritten - siehe Beleidigungen.
4. Seine Meinung beruht auch seinen persönlichen Beobachtungen, deshalb hat er noch lange nicht das Recht es für ein Modell der Verhaltensweisen zu bezeichnen, oder gar einen allg. Verhaltensmuster daraus zu schließen. wie gesagt, das ist genauso wenig aussagekräftig wie eine Umfrage von 30 Leuten. Sehr suspekt!
5. um Punkt 2 aufzugreifen, also ihn jetzt mit Larissa, Isaac Newton zu vergleichen - also ich würde dich bitten etwas mehr Realismus an den Tag zu legen.
6. in dem Fall von Neele kann ich nichts weiter zu sagen, außer das es sehr vage ist, aus dem Ergebnis, dass SvenC einmal Recht bei Neele hatte, eine Schlussfolgerung auf seiner Richtigkeit in allen Fällen zu schließen!
7. Das sich SvenC leicht beeinflussen lässt, kann anhand der Tatsache festgestellt werden, dass er überwiegend die Kandidatin mit der meisten Sendezeit und der größten Ausstrahlung bewundert/verteidigt hat. Ganz klarer Fall von Manipulation. Es ist ja viel schwieriger einen Menschen einzuschätzen, der nicht so offen ist - ganz nach dem Sprichwort: stille Wasser sind tief
8. Im Falle des Hausverbots hast du unrecht.
Sachliche Rechtfertigung meint hier allein, dass der Supermarktbetreiber einen nachvollziehbaren Grund dafür haben muss, entgegen seiner zunächst allgemein erteilten
Einwilligung bestimmten Personen den Zutritt zu verweigern. Das kann aber auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Betreiber keine andere Möglichkeit hat, sich vor zB. Schädigungen zu schützen, als dadurch, bestimmten Personengruppen den Zutritt zu verwehren. Er muss also einen sachlichen Grund für sein Handeln also solches haben. Das ist nicht gleichbedeutend mit dem Strafrecht, wo jedem individuell ein Fehlverhalten nachzuweisen ist.
Denn der Betreiber ist nicht gezwungen, Beeinträchtigungen hinzunehmen, nur, weil er bestimmten Personen nichts konkret vorwerfen kann. Die Alternative wäre ja, dass er entweder weiter Schäden hinnehmen oder den Laden ganz zumachen muss. Soweit ist das Eigentumsrecht durch die Eröffnung eines allgemeinen Verkaufsgeschäfts auch nicht eingeschränkt.
Dies gilt im Hinblick auf
"die Störungen des Betriebsablaufes"
9. Da das hier auch kein Supermarkt ist, sondern ein privates Forum, kann der Inhaber genauso wie bei einer Diskothek bestimmen wer rein will und wer nicht. Die Mods sind halt die Securities. Wer das allg. Geschäft stört, mit Grundangabe, kann Hausverbot bekommen.
10. perfekt ist Keiner, ist dennoch keine Entschuldigung für "Straffreiheit"